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Das neue Ökostromgesetz ist beschlossen: Die neuen PV-Tarife im Detail

Heute wurde endlich das neue Ökostromgesetz verabschiedet. Nachdem der Vorentwurf ein ziemliches Debakel für die Photovoltaikindustrie war, wurde gehörig nachgebessert. Österreich wird damit zwar nicht den Totaldurchbruch schaffen, aber im nächsten Jahr könnten fast so viele Anlagen gebaut werden, wie in den letzten 10 Jahren zusammen. Von unserem tiefen Niveau weg (100 MWp) ist das zwar nicht sehr schwer, aber man könnte es auch „gesundes Wachstum“ nennen.

 Man muss betonen, dass es sich bei diesem Gesetz um das seit Jahren eingefrorene Tariffördermodell handelt. Seit 5 Jahren konnte nichts mehr mit diesem Modell gebaut werden. In meinen Gesprächen fällt mir immer wieder auf, dass dieses Modell deshalb noch überhaupt nicht in den Köpfen angekommen ist und auch keiner so richtig versteht. Die Investitionsförderung vom KLIEN-Fonds (wo einmalig eine Zuschuss gewährt wird) hat mit diesem Gesetz rein gar nichts zu tun. Hier geht es um die fixierte Zahlung von Einspeisetarifen für jede einzelne Kilowattstunde produzierten Sonnenstrom für Anlagen ab einer Größe von 5kWp. Bis jetzt waren das 38ct/kWh für 13 Jahre. In Europa sind Tariffördermodelle bewiesenermaßen das beste Instrument für diese Technologie, wenn auch fast durchgehend mit 20 Jahren.

93 MWp können mit einem Schlag gebaut werden

Das Gesetz sieht einen Abbau der bis ins 2025 Jahr reichenden Warteliste vor. 4180 PV-Anlagen warten  seit vielen Jahren auf die Gewährung der Tarifförderung. Laut Wirtschaftsministerium sind das 93 MWp Engpassleistung. Wie oben erwähnt bedeutet alleine dieser Abbau eine Verdopplung der derzeit installierten Leistung. Das ist ein wahrer Coup des Gesetzes

1,2 GWp bis 2020 

Etwas trauriger sieht es da bei den Ausbauzielen aus. Bis 2020 sollen durch das neue Gesetz 1,2 GWp installiert werden. Die PV wird dadurch europaweit gesehen auf Zwergenniveau gehalten. Zum Vergleich: In Bayern wurden im Jahr 2010 allein die doppelte Menge, also ziemlich genau 2,4 GWp installiert. Man kann nur hoffen, dass der Markt diesen Zielen selbst einen Strich durch die Rechnung macht und 2015 jegliche Förderungen überflüssig sind.

Wie geht’s weiter?

Falls Sie wie ich eine der Glücklichen sind, die eine Anlage in der Warteschleife haben, sieht die Sache gut aus. Falls nicht, sollten Sie sich, ebenfalls um einen Förderantrag bemühen. Wer dabei Hilfe braucht, kann sich gerne bei mir melden. 

Hier ein Überblick über die aktuellen Degressionstarife (Quelle PV Austria):

3047_oekostrom-tarifabschlaege

 

Was bedeutet das nun? Wenn Sie 2012 den Vertrag annehmen (im Gesetz heißt das „Kontrahierung“) sind die Abschläge noch relativ moderat. Aber auch wenn Ihr Vertrag in ein späteres Kontingent fällt, kann man durch weiter fallenden Anlagenpreisen rechnen eine ganz gute Renabilität erreichen. Der genaue Abwicklungsprozess ist jedoch noch nicht definiert. Man sollte die Augen und Ohren aber offen halten, um nur keine Fristen zu verpassen. 

Abseits der Warteliste

Für Anlagen die nach der Warteliste eingereicht werden gibt es auch ein paar Neuerungen; die werde ich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen, wenn die Details klarer sind. Nur ein Beispiel vorab: Anlagenbetreiber, die mit 18ct/kWh zufrieden sind, können wahrscheinlich jederzeit einreichen. Ich denke es handelt sich hier um einen "Test", wie viele zum Preis (der mit Netzparität gleichzusetzen ist) bereit sind zu bauen. Darauf bin ich besonders gespannt. Für Großanlagen ist das unter sehr bestimmten Umständen durchaus eine Option. 

Bloggerkollege Georg Günsberg hat ebenfalls bereits eine erste Stellungsnahme zum neuen Gesetz abgegeben. Hier gehts zum Guensblog. Genaue Updates gibts außerdem immer auf der Seite der PV-Austria